Mit Urteil vom 13. Juli 2018 (2 U 78/17) hat das Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschieden, dass eine Warenlieferung bereits dadurch erfolgen kann, dass der Container außerhalb seiner Geschäftszeiten vor dem Gelände des Empfängers abgestellt wird, so dass der Beförderer bei einem späteren Diebstahl der Ladung nicht haftet.
Der Versicherte der Klägerin beauftragte die Beklagte, einen Container mit 61 Ballen Schafwolle (Warenwert: ca. 260.000,00 USD) vom Containerterminal in Bremerhaven abzuholen und zu ihrer Niederlassung in Bremen zu transportieren. Der Fahrer übernahm den Container und parkte den Sattelanhänger mit dem Container am Abend des gleichen Tages vor dem Gelände des Versicherten. Er hat die Frachtpapiere im Briefkasten des Versicherten hinterlegt. Unbekannte haben das Chassis zusammen mit dem Container in der Nacht gestohlen.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2019/09/iStock-518801666-scaled.jpg14402560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-02-21 15:14:522020-06-10 09:15:30Ablieferung durch Abstellen eines Containers ausserhalb des Betriebsgeländes des Empfängers (OLG Bremen, 13.7.2018 — 2 U 78/17)
Das Landgericht Verden hat am 19. Januar 2019 in einer Entscheidung (Sache 9 O 20/16) über die Haftung eines Frachtführers für den Verlust von Gütern und die Verzögerung der Ablieferung entschieden.
Der Kläger ist ein Verkäufer von elektronischen Geräten, der eine “Frachtanfrage” an den Beklagten — einen Spediteur — geschickt und um ein “Frachtangebot” gebeten hatte. Gegenstand der Bestellung war die Annahme, Palettierung und Verteilung durch den Beklagten sowie eine zeitnahe Übernahme der Ware. Die E‑Mails der Beklagten enthalten am Ende jeder Nachricht einen Zusatz, dass sie ausschließlich auf der Grundlage von ADSp (Allgemeine Geschäftsbedingungen der deutschen Spediteure) arbeiten.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2019/09/iStock-155851696-Transportrecht_Ruediger1_Ebenen-scaled.jpg25602042Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-02-14 08:06:002020-05-29 15:28:20Frachtführerhaftung bei Verlust von Gütern und Lieferverzug (LG Verden, 19.1.2018 — 9 O 20/16)
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Ablieferung durch Abstellen eines Containers ausserhalb des Betriebsgeländes des Empfängers (OLG Bremen, 13.7.2018 — 2 U 78/17)
Landtransport, Transportation, Transportschaden und RegressMit Urteil vom 13. Juli 2018 (2 U 78/17) hat das Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschieden, dass eine Warenlieferung bereits dadurch erfolgen kann, dass der Container außerhalb seiner Geschäftszeiten vor dem Gelände des Empfängers abgestellt wird, so dass der Beförderer bei einem späteren Diebstahl der Ladung nicht haftet.
Der Versicherte der Klägerin beauftragte die Beklagte, einen Container mit 61 Ballen Schafwolle (Warenwert: ca. 260.000,00 USD) vom Containerterminal in Bremerhaven abzuholen und zu ihrer Niederlassung in Bremen zu transportieren. Der Fahrer übernahm den Container und parkte den Sattelanhänger mit dem Container am Abend des gleichen Tages vor dem Gelände des Versicherten. Er hat die Frachtpapiere im Briefkasten des Versicherten hinterlegt. Unbekannte haben das Chassis zusammen mit dem Container in der Nacht gestohlen.
Frachtführerhaftung bei Verlust von Gütern und Lieferverzug (LG Verden, 19.1.2018 — 9 O 20/16)
Transportation, Landtransport, Transportschaden und RegressDas Landgericht Verden hat am 19. Januar 2019 in einer Entscheidung (Sache 9 O 20/16) über die Haftung eines Frachtführers für den Verlust von Gütern und die Verzögerung der Ablieferung entschieden.
Der Kläger ist ein Verkäufer von elektronischen Geräten, der eine “Frachtanfrage” an den Beklagten — einen Spediteur — geschickt und um ein “Frachtangebot” gebeten hatte. Gegenstand der Bestellung war die Annahme, Palettierung und Verteilung durch den Beklagten sowie eine zeitnahe Übernahme der Ware. Die E‑Mails der Beklagten enthalten am Ende jeder Nachricht einen Zusatz, dass sie ausschließlich auf der Grundlage von ADSp (Allgemeine Geschäftsbedingungen der deutschen Spediteure) arbeiten.