Vor dem Hintergrund der durch das Coronavirus bedingten Sperrungen von Häfen und anderen behördlich veranlasster Maßnahmen stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen, Kosten und Risiken der Charterer seine Reisecharterpartie kündigen kann.
Der folgende Artikel vergleicht die Situation zwischen dem englischem und dem deutschem Recht aus der Sicht des Charterers und fragt insbesondere, was passiert, wenn die Charterpartie keine Force Majore Klausel enthält.
Auf den ersten Blick scheint dem deutschen Transportrecht (viertes und fünftes Buch des HGB) das Prinzip der höheren Gewalt immanent. Zu denken ist insbesondere an den Haftungsausschluss des Frachtführers (§ 426 HGB) für den Verlust oder die Beschädigung von Gütern oder der Nichteinhaltung von Lieferfristen im Fall der Unabwendbarkeit. Bei der Frage Unabwendbarkeit wird insbesondere geprüft, ob bspw. die Beschädigung der Güter kausal auf ein unvorhersehbares äußeres Ereignis zurückzuführen ist. Insofern läuft der Haftungsausschluss nach § 426 HGB mit dem Prinzip der höheren Gewalt gleich.
Die Folgen der COVID-19-Pandemie wirken sich auf viele Unternehmen wirtschaftlich sehr nachteilig aus, u.a. insbesondere auf die Luftfahrtunternehmen, da diese ihren Flugbetrieb entweder ganz oder doch zum größten Teil über einen längeren Zeitraum einstellen mussten. Von den 763 in der Lufthansa-Gruppe betriebenen Flugzeugen wurden im April und Mai nur noch ca. 700 (d.h. nur noch 5%) für Flüge eingesetzt. Aufgrund dessen haben die Luftfahrtunternehmen in dieser Zeit kaum noch bzw. keine Einnahmen, aber erhebliche Kosten gehabt. Denn aufgrund der hohen Anschaffungskosten sind die meisten Flugzeuge entweder finanziert oder geleast, so dass jeden Monat recht hohe Zahlungen für Kredite oder Leasingraten anfallen. Zudem muss auch ein geparktes Flugzeug weiterhin gewartet und es müssen Rücklagen für umfangreichere Wartungsereignisse gebildet werden, die nach einem gewissen Zeitablauf fällig werden. Von daher sind aktuell viele Luftfahrtunternehmen von der Insolvenz bedroht.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/06/Sanierung-Luftfahrtunternehmen.png6301500Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-06-19 16:28:002020-06-23 06:26:55Sanierung von Luftfahrtunternehmen trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Covid 19
Mit der Rubrik „Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung“ informiert der ASD BLOG die maritime Wirtschaft kompakt über aktuelle Untersuchungsergebnisse und Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung zu schweren Seeunfällen. Die nach dem Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz durchgeführten Seeunfalluntersuchungen sollen die Sicherheit der Seefahrt verbessern und künftige Seeunfälle vermeiden.
Untersuchungsbericht 32/19 der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung vom 16. Januar 2020: Schwerer Seeunfall — Festkommen des MS BORE BANK nach Ruderausfall auf Höhe Tonne 18 des Seekanals Rostock am 17. Januar 2019
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/06/Ruderausfall-Bore-Bank-scaled.jpg10242560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-06-12 15:00:142020-06-12 15:39:44Das Festkommen des MS BORE BANK nach Ruderausfall – Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
In dem nachfolgenden Beitrag wird kurz auf den generellen rechtlichen Rahmen für staatliche Beihilfen gemäß des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) und danach auf den darauf bezogenen beihilferechtlichen Rahmen der EU Kommission aufgrund der COVID-19 Pandemie eingegangen und in diesem rechtlichen Rahmen das staatliche Rettungspaket der Bundesregierung für die Lufthansa, inklusive der stillen Beteiligung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (WSF) und der Abgabe von Slots erläutert.
Gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/06/Rettungspaket-Lufthansa.png6301500Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-06-09 16:33:362020-06-10 08:57:35Staatliches Rettungspaket für Lufthansa: Rechtlicher Rahmen für Beihilfen aufgrund von COVID-19
COVID-19 hat weltweit dazu geführt, dass Gegenmaßnahmen eingeleitet wurden, die sich natürlich auch auf die Schifffahrt auswirken.
So ist zu befürchten, dass sich Klasse-/ Wartungsarbeiten und/oder Reparaturen erheblich verzögern und zwar nicht nur, weil es an Personal mangelt und/oder Experten nicht mehr anreisen können, sondern auch aufgrund von Beschaffungsproblemen im Hinblick auf Ersatzteile. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass die Kosten für die Ersatzteile jedenfalls während der Dauer der Maßnahmen ansteigen, da die Nachfrage das Angebot übersteigt. Im schlimmsten Fall werden die Arbeiten so lange verzögert, dass dies zu gegebenenfalls weiteren Schäden an dem Schiff führt.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/06/Covid-19-Seeversicherung.png6301500Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-06-05 07:49:512020-06-09 09:54:14Covid 19 und Seeversicherung: Seekasko-/ Ertragsausfall- und Kriegsversicherung
Volksrepublik China und UNCITRAL planen Konnossemente für internationale Bahntransporte. China möchte den Landtransport über die Schiene von China nach Europa stärken und fordert daher eine Initiative zur internationalen Einführung von einem Dokument, dass im Bahntransport die gleiche Funktion erfüllt wie das Konnossement (Bill of lading) im Seehandel. In der 52. Sitzung der United Nations Comission on International Trade Law (UNCITRAL) im Juli 2019 in Wien hat die Volksrepublik China einen Vorschlag unterbreitet, dass UNCITRAL untersucht, ob ein internationales Wertpapier für den Bahntransport entworfen werden kann, um das Problem von Bahn- oder anderen Transportdokumenten, die nicht die gleiche Funktion wie Wertpapiere haben, anzugehen.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/05/shutterstock_1423061429-scaled-e1590755740973.jpg12922560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-05-29 12:40:512020-05-29 15:55:00China und UNCITRAL planen Konnossemente für Bahntransporte
Eines der größten coronabedingten Risiken für Unternehmen sind Betriebsunterbrechungen. Dieses Risiko können Unternehmen im Rahmen sogenannter Betriebsunterbrechungsversicherungen absichern, die jedoch in aller Regel nur dann Deckung gewähren, wenn die Betriebsunterbrechung Folge eines versicherten Sachschadens ist, wenn also zum Beispiel die Betriebsmittel aufgrund von Brand, Diebstahl Sturm oder sonstigen Naturgefahren zerstört werden. Gerade bei Industrieunternehmen ist eine derartige Absicherung der Regelfall.
Ganz anders verhält sich dies mit der sogenannten Betriebsschließungsversicherung, die entweder als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden kann, oder eine Deckungserweiterung zur Betriebsunterbrechungsversicherung bildet. Betriebsschließungsversicherungen sind – jedenfalls bisher – nicht sehr weit verbreitet.
Derartige Betriebsschließungsversicherungen bieten in der Regel Versicherungsschutz in Form pauschalierter Zahlungen, wenn ein versicherter Betrieb durch eine behördliche Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten i.S.d. Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geschlossen wird.
Hunderte von Schiffen werden jedes Jahr unter umstrittenen Bedingungen abgewrackt. Internationale Bemühungen zur Verbesserung der Abwrackbedingungen haben zum Abschluss der sogenannten Hong Kong Konvention („Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships, 2009“) durch die Mitglieder der IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) geführt. Da die Hong Kong Konvention für Ihr Inkrafttreten bislang nicht von genügend Staaten ratifiziert wurde, entschloss sich die EU zum Erlass der neuen Schiffsrecycling-Verordnung bereits vor Inkrafttreten der Hong Kong Konvention.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/05/Schiffsrecycling-1-scaled.jpg17082560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-05-15 13:39:462020-05-29 15:56:08EU-Verordnung zum Schiffsrecycling
Der Bundestag hat am 27. März 2020 ein Gesetz beschlossen, welches für Versicherer die Folge hat, dass er unter gewissen Umständen trotz Nichtzahlung der Versicherungsprämie temporär weder die Versicherung kündigen noch dem Versicherungsnehmer seine Leistung, die Deckung, verweigern darf.
Durch das Corona-Folgenabmilderungs-Gesetz für Verbraucher und Kleinstunternehmen (Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu EUR 2 Mio.) wird ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht im Rahmen von wesentlichen Dauerschuldverhältnissen gewährt.
Insolvenzen von Airlines ist in den letzten Jahren immer wieder ein brisantes Thema. Insbesondere durch die Folgen von Corona (Covid 19) ist es auch gerade wieder hoch aktuell. In einem zweiteiligen Beitrag sollen die wichtigsten Besonderheiten bei Airline Insolvenzen in Deutschland behandelt werden.
In diesem zweiten Teil werden nunmehr Besonderheiten im Zusammenhang mit Triebwerken, luftrechtlichen Lizenzen, Eurocontrol-Gebühren sowie
Flughafenslots dargestellt.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/05/Fluggesellschaft-Insolvenz-scaled.jpg17072560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-04-24 13:33:312020-06-10 09:04:41Besonderheiten bei Fluggesellschaft Insolvenzen in Deutschland — Teil 2
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Coronavirus, Reise-Charterverträge und höhere Gewalt
Corona (COVID-19), MaritimeVor dem Hintergrund der durch das Coronavirus bedingten Sperrungen von Häfen und anderen behördlich veranlasster Maßnahmen stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen, Kosten und Risiken der Charterer seine Reisecharterpartie kündigen kann.
Der folgende Artikel vergleicht die Situation zwischen dem englischem und dem deutschem Recht aus der Sicht des Charterers und fragt insbesondere, was passiert, wenn die Charterpartie keine Force Majore Klausel enthält.
Auf den ersten Blick scheint dem deutschen Transportrecht (viertes und fünftes Buch des HGB) das Prinzip der höheren Gewalt immanent. Zu denken ist insbesondere an den Haftungsausschluss des Frachtführers (§ 426 HGB) für den Verlust oder die Beschädigung von Gütern oder der Nichteinhaltung von Lieferfristen im Fall der Unabwendbarkeit. Bei der Frage Unabwendbarkeit wird insbesondere geprüft, ob bspw. die Beschädigung der Güter kausal auf ein unvorhersehbares äußeres Ereignis zurückzuführen ist. Insofern läuft der Haftungsausschluss nach § 426 HGB mit dem Prinzip der höheren Gewalt gleich.
Sanierung von Luftfahrtunternehmen trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Covid 19
Aviation, Corona (COVID-19), Insolvenz und RestrukturierungDie Folgen der COVID-19-Pandemie wirken sich auf viele Unternehmen wirtschaftlich sehr nachteilig aus, u.a. insbesondere auf die Luftfahrtunternehmen, da diese ihren Flugbetrieb entweder ganz oder doch zum größten Teil über einen längeren Zeitraum einstellen mussten. Von den 763 in der Lufthansa-Gruppe betriebenen Flugzeugen wurden im April und Mai nur noch ca. 700 (d.h. nur noch 5%) für Flüge eingesetzt. Aufgrund dessen haben die Luftfahrtunternehmen in dieser Zeit kaum noch bzw. keine Einnahmen, aber erhebliche Kosten gehabt. Denn aufgrund der hohen Anschaffungskosten sind die meisten Flugzeuge entweder finanziert oder geleast, so dass jeden Monat recht hohe Zahlungen für Kredite oder Leasingraten anfallen. Zudem muss auch ein geparktes Flugzeug weiterhin gewartet und es müssen Rücklagen für umfangreichere Wartungsereignisse gebildet werden, die nach einem gewissen Zeitablauf fällig werden. Von daher sind aktuell viele Luftfahrtunternehmen von der Insolvenz bedroht.
Das Festkommen des MS BORE BANK nach Ruderausfall – Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Maritime, See- und BinnenschifffahrtMit der Rubrik „Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung“ informiert der ASD BLOG die maritime Wirtschaft kompakt über aktuelle Untersuchungsergebnisse und Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung zu schweren Seeunfällen. Die nach dem Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz durchgeführten Seeunfalluntersuchungen sollen die Sicherheit der Seefahrt verbessern und künftige Seeunfälle vermeiden.
Untersuchungsbericht 32/19 der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung vom 16. Januar 2020: Schwerer Seeunfall — Festkommen des MS BORE BANK nach Ruderausfall auf Höhe Tonne 18 des Seekanals Rostock am 17. Januar 2019
Staatliches Rettungspaket für Lufthansa: Rechtlicher Rahmen für Beihilfen aufgrund von COVID-19
Aviation, Corona (COVID-19)In dem nachfolgenden Beitrag wird kurz auf den generellen rechtlichen Rahmen für staatliche Beihilfen gemäß des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) und danach auf den darauf bezogenen beihilferechtlichen Rahmen der EU Kommission aufgrund der COVID-19 Pandemie eingegangen und in diesem rechtlichen Rahmen das staatliche Rettungspaket der Bundesregierung für die Lufthansa, inklusive der stillen Beteiligung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (WSF) und der Abgabe von Slots erläutert.
Gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Covid 19 und Seeversicherung: Seekasko-/ Ertragsausfall- und Kriegsversicherung
Corona (COVID-19), Insurance, MaritimeCOVID-19 hat weltweit dazu geführt, dass Gegenmaßnahmen eingeleitet wurden, die sich natürlich auch auf die Schifffahrt auswirken.
So ist zu befürchten, dass sich Klasse-/ Wartungsarbeiten und/oder Reparaturen erheblich verzögern und zwar nicht nur, weil es an Personal mangelt und/oder Experten nicht mehr anreisen können, sondern auch aufgrund von Beschaffungsproblemen im Hinblick auf Ersatzteile. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass die Kosten für die Ersatzteile jedenfalls während der Dauer der Maßnahmen ansteigen, da die Nachfrage das Angebot übersteigt. Im schlimmsten Fall werden die Arbeiten so lange verzögert, dass dies zu gegebenenfalls weiteren Schäden an dem Schiff führt.
China und UNCITRAL planen Konnossemente für Bahntransporte
Logistik und Supplychain, Schienentransport, TransportationVolksrepublik China und UNCITRAL planen Konnossemente für internationale Bahntransporte. China möchte den Landtransport über die Schiene von China nach Europa stärken und fordert daher eine Initiative zur internationalen Einführung von einem Dokument, dass im Bahntransport die gleiche Funktion erfüllt wie das Konnossement (Bill of lading) im Seehandel. In der 52. Sitzung der United Nations Comission on International Trade Law (UNCITRAL) im Juli 2019 in Wien hat die Volksrepublik China einen Vorschlag unterbreitet, dass UNCITRAL untersucht, ob ein internationales Wertpapier für den Bahntransport entworfen werden kann, um das Problem von Bahn- oder anderen Transportdokumenten, die nicht die gleiche Funktion wie Wertpapiere haben, anzugehen.
COVID-19: Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsunterbrechungen
Insurance, Corona (COVID-19), Insurance (Non-Marine)Eines der größten coronabedingten Risiken für Unternehmen sind Betriebsunterbrechungen. Dieses Risiko können Unternehmen im Rahmen sogenannter Betriebsunterbrechungsversicherungen absichern, die jedoch in aller Regel nur dann Deckung gewähren, wenn die Betriebsunterbrechung Folge eines versicherten Sachschadens ist, wenn also zum Beispiel die Betriebsmittel aufgrund von Brand, Diebstahl Sturm oder sonstigen Naturgefahren zerstört werden. Gerade bei Industrieunternehmen ist eine derartige Absicherung der Regelfall.
Ganz anders verhält sich dies mit der sogenannten Betriebsschließungsversicherung, die entweder als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden kann, oder eine Deckungserweiterung zur Betriebsunterbrechungsversicherung bildet. Betriebsschließungsversicherungen sind – jedenfalls bisher – nicht sehr weit verbreitet.
Derartige Betriebsschließungsversicherungen bieten in der Regel Versicherungsschutz in Form pauschalierter Zahlungen, wenn ein versicherter Betrieb durch eine behördliche Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten i.S.d. Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geschlossen wird.
EU-Verordnung zum Schiffsrecycling
Maritime, Schiffsbau und ZuliefererHunderte von Schiffen werden jedes Jahr unter umstrittenen Bedingungen abgewrackt. Internationale Bemühungen zur Verbesserung der Abwrackbedingungen haben zum Abschluss der sogenannten Hong Kong Konvention („Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships, 2009“) durch die Mitglieder der IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) geführt. Da die Hong Kong Konvention für Ihr Inkrafttreten bislang nicht von genügend Staaten ratifiziert wurde, entschloss sich die EU zum Erlass der neuen Schiffsrecycling-Verordnung bereits vor Inkrafttreten der Hong Kong Konvention.
Covid 19: Nichtzahlung der Versicherungsprämie
Corona (COVID-19), InsuranceDer Bundestag hat am 27. März 2020 ein Gesetz beschlossen, welches für Versicherer die Folge hat, dass er unter gewissen Umständen trotz Nichtzahlung der Versicherungsprämie temporär weder die Versicherung kündigen noch dem Versicherungsnehmer seine Leistung, die Deckung, verweigern darf.
Durch das Corona-Folgenabmilderungs-Gesetz für Verbraucher und Kleinstunternehmen (Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu EUR 2 Mio.) wird ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht im Rahmen von wesentlichen Dauerschuldverhältnissen gewährt.
Besonderheiten bei Fluggesellschaft Insolvenzen in Deutschland — Teil 2
Aviation, Insolvenz und RestrukturierungInsolvenzen von Airlines ist in den letzten Jahren immer wieder ein brisantes Thema. Insbesondere durch die Folgen von Corona (Covid 19) ist es auch gerade wieder hoch aktuell. In einem zweiteiligen Beitrag sollen die wichtigsten Besonderheiten bei Airline Insolvenzen in Deutschland behandelt werden.
In diesem zweiten Teil werden nunmehr Besonderheiten im Zusammenhang mit Triebwerken, luftrechtlichen Lizenzen, Eurocontrol-Gebühren sowie
Flughafenslots dargestellt.