
Yachtkaskoversicherung – Schiffseigner muss Seeuntüchtigkeit bekannt gewesen sein
Insurance (Marine), InsuranceBei einer Segelregatta im Jahr 2010 havarierte die Yacht, sie wurde von einem Rettungskreuzer in einen Hafen geschleppt. Der Yachtkaskoversicherer regulierte daraufhin lediglich die Bergungskosten, die Regulierung der Reparaturkosten wurde verweigert mit dem Argument, dass die Yacht bei Beginn der Regatta nicht seetüchtig gewesen sei.

Zuständigkeitsregel der CMR gilt für Klage gegen Haftpflichtversicherer des Frachtführers (BGH)
Insurance, Insurance (Marine), Landtransport, Transportation, Transportschaden und RegressVersicherer aufgepasst: Die Zuständigkeitsregel der CMR gilt auch für Direktklagen gegen den Haftpflichtversicherer des Frachtführers. Mit Urteil vom 29. Mai 2019 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Zuständigkeitsregel der CMR auch für Klagen gilt, mit denen die Ladungsseite Direktansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Frachtführers verfolgt.