Massenentlassung von Seeleuten (§§ 17 ff. KSchG): Grundlagen
Seit dem 10. Oktober 2017 gelten die Bestimmungen über Massenentlassungen nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch für Seeleute. Die zu Massenentlassungen ergangenen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand: 20.10.2017) bieten dabei wenig praktische Hilfestellungen. Der Beitrag soll der Praxis einen Einblick in offene Fragen gewähren.