Zuständigkeitsregel der CMR gilt für Klage gegen Haftpflichtversicherer des Frachtführers (BGH)
Versicherer aufgepasst: Die Zuständigkeitsregel der CMR gilt auch für Direktklagen gegen den Haftpflichtversicherer des Frachtführers. Mit Urteil vom 29. Mai 2019 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Zuständigkeitsregel der CMR auch für Klagen gilt, mit denen die Ladungsseite Direktansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Frachtführers verfolgt.