In Deutschland bedarf jeder, der Versicherungsvermittlung betreibt, einer Erlaubnis nach § 34d GewO. Er muss zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, sich im Vermittlerregister eintragen, sich fortbilden und den Kunden beraten und informieren. Wer jedoch Versicherungsnehmer eines Versicherungsvertrages ist, kann nicht – so jedenfalls bisher die herrschende Meinung unter Verweis auf die Gesetzesbegründung – Versicherungsvermittler seines eigenen Vertrages sein. Dies wird vielfach genutzt, um ohne Vermittlererlaubnis Versicherungsdeckung im Rahmen einer Gruppenversicherung zu vermitteln: Die Gruppenspitze ist Versicherungsnehmer, die Gruppenmitglieder werden in den Vertrag mit aufgenommen, zahlen eine Vergütung für den Versicherungsschutz an die Gruppenspitze und diese zahlt die Versicherungsprämie (unter Abzug einer einbehaltenen Vergütung) an den Versicherer. Der BGH (Az. I ZR 8/19) hatte jedoch Zweifel, ob es sich hier nicht doch um eine erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung handelt. Aus diesem Grund legte er diese Frage am 15. Oktober 2020 dem EuGH zur Entscheidung vor.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2022/04/EuGH-Versicherungsvermittler-scaled.jpg14232560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362022-04-13 16:53:592022-04-13 16:56:56Versicherungsvermittlung durch Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung? EuGH-Urteil erwartet
Mit Wirkung zum 23.02.2018 wurde mit § 1a eine neue Vorschrift in das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingeführt. Damit soll die Insurance Distribution Directive RL (EU) 2016/97 (IDD) umgesetzt werden. Aufgrund der für das deutsche Versicherungsrecht ungewohnten Formulierung ruft die Norm einige Unklarheiten hervor. Die verschiedenen Auffassungen zum Wortlaut der Norm reichen dabei von rein deklaratorischer Natur bis hin zu unwägbarem Risiko für Versicherer. § 1a Abs. 1 S. 1 VVG hat folgenden Wortlaut:
„Der Versicherer muss bei seiner Vertriebstätigkeit gegenüber Versicherungsnehmern stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln.“
Die neue Vorschrift erhielt zunächst überwiegend nur im wissenschaftlichen Kommentardiskurs Beachtung. Oftmals wurde der rein „deklaratorische Charakter“ der Vorschrift betont, da sich die Rücksichtnahmepflicht des Versicherers bereits aus § 6 VVG in Verbindung mit Treu und Glauben ergeben würde. Gegensätzlich dazu wird allerdings auch argumentiert, dass aus §1a VVG Schadenersatzansprüche der Versicherungsnehmer im Fall eines Verstoßes gegen anerkannte Branchen-Kodizes begründet werden könnten. Da die Norm hinsichtlich ihres Wortlauts unbestimmt formuliert ist, ergäbe sich möglicherweise ein weiter Anwendungsbereich und damit ein erhebliches Risiko für Versicherer, etwaigen Ansprüchen ausgesetzt zu werden.
Bilder, Likes und Post – das Internet vergisst nichts und auch die Behörden schauen zu. Zum Verlust des Sicherheitsstatus eines Luftsicherheitsassistenten bei politisch brisanten Äußerungen in sozialen Medien.
Der Antragssteller ist auf verschiedenen sozialen Medien aktiv. Er hat in den vergangenen Monaten verschiedene Bilder mit Bezug zu politisch extremen Gruppierungen gepostet. Dazu hat er Beiträge, in denen Politiker beschimpft oder gegen Ausländer gehetzt wird, gelikt. Selber hat er sich bei verschiedenen Gelegenheiten auch ausländerfeindlich geäußert. Mit diesen Äußerungen geriet er in den Fokus des Verfassungsschutzes. Dieser informierte die zuständige Aufsichtsbehörde über das Verhalten des Antragsstellers.
Der Antragssteller war als Luftsicherheitsassistent am Flughafen tätig. Er hatte daher eine entsprechende Sicherheitsprüfung absolvieren müssen. Zum Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheides, mit welchem dem Antragssteller die Zuverlässigkeit zuerkannt wurde, lagen der Genehmigungsbehörde keine Erkenntnisse über das zuvor beschriebene Verhalten des Antragsstellers vor. Nach erfolgter Information durch den Verfassungsschutz widerrief die Behörde die Sicherheitsfreigabe für den Antragssteller.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2022/02/Verlust-des-Sicherheitsstatus-von-Luftsicherheitsassistenten-scaled.jpg14402560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362022-02-03 14:22:222022-02-14 14:47:46Verlust des Sicherheitsstatus von Luftsicherheitsassistenten nach Äußerung im Internet § 4 LuftSiG — VG Köln, Beschluss vom 14.12.2021, 18 L 1967/21
Am 26. Januar 2022, um 09:00 Uhr, wurde vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 144/21 zu der Frage verhandelt, ob einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen.
Etwa zwei Jahre ist es nun her, seitdem erstmals aufgrund von COVID-19 die Schließung von beispielsweise Bars, Restaurants und Cafès angeordnet wurde. In der Folge haben die von der Schließung betroffenen Unternehmer ihre Versicherungsunterlagen geprüft und festgestellt, dass sie über eine bis dahin eher nur am Rande beachtete Betriebsschließungsversicherung verfügen. Seither versuchten diese Unternehmen, zumindest einen Teil ihrer durch Corona verursachten Verluste gegenüber den Versicherern geltend zu machen. Seitdem sind zahlreiche Verfahren rechtshängig geworden und auch zahlreiche Urteile ergangen. Angesichts diametral unterschiedlicher Auffassungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern zur Auslegung der Betriebsschließungsversicherung, bislang fehlender Rechtsprechung und der hohen Brisanz der Thematik für die Betroffenen haben bereits die ersten Urteile dazu große Beachtung gefunden, vor allem auch die Entscheidungen zulasten der Versicherer. Im vergangenen Jahr ergingen nun zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen, wobei sich nach ersten Erfolgen für die Versicherungsnehmer auf erstinstanzlicher Ebene im Laufe der letzten Monate eine klare Tendenz zugunsten der Versicherer zeigte. Mit umso größerer Spannung war nun die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Ansprüchen eines Gastronomen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer coronabedingten Betriebsschließung erwartet worden.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2022/01/BGH-Betriebsschliessung-Versicherung-scaled.jpg9982560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362022-01-27 19:36:422022-01-27 19:36:44Entscheidung des BGH zur Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie (Az BGH IV ZR 144/21)
Der deutsche Gesetzgeber musste zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen, zum einen die Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragliche Aspekte des Warenkaufs und zum anderen die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen. Insbesondere durch letztere wird daher ein quasi neues umfangreiches Vertragsrecht für die Bereitstellung digitaler Produkte an Verbraucher in das BGB eingeführt.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2022/01/Vertrieb-digitaler-Produkte-scaled.jpg17072560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362021-12-22 09:08:002022-01-11 09:19:10Neues Vertragsrecht beim Vertrieb digitaler Produkte an Verbraucher
Das BVerwG hat entschieden, dass Seeleute aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit benötigen, wenn sie an Bord fremd geflaggter Schiffe tätig werden, die Offshore-Arbeiten im deutschen Küstengewässer verrichten. Das Urteil ist für die Offshore-Industrie von grundlegender Bedeutung.
Gerichtliche Entscheidungen über die Festsetzung des Durchschnittsentgelts gemäß § 92 SGB VII, der sog. Durchschnittsheuer oder D‑Heuer, sind rar. In einem Rechtsstreit zwischen einem Seefahrer und der BG Verkehr befand das LSG Schleswig-Holstein Anfang letzten Jahres, dass die einschlägige Beitragsübersicht rechtswidrig war. Die Ausführungen sind für die Seeschifffahrt von großem Interesse.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2022/01/Durchschnittsheuer-scaled.jpg16942560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362021-10-15 08:43:002022-01-11 09:20:03Festsetzung der Durchschnittsheuer — LSG Schleswig-Holstein 29.01.2020 – L 8 U 32/16
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus Anlass der Rücküberführung eines verunfallten Pkw aus der Türkei nach Deutschland. Der Kläger ist Mitglied beim beklagten Automobilclub. Als Teil der Leistungen für ihre Mitglieder bot die Beklagte den Rücktransport von Pkw an, falls diese fahruntüchtig werden.
Der Kläger brachte nach einem Unfall seinen Pkw in die nächstgelegene Fachwerkstatt. Die Beklagte organisierte den Transport zum Zoll in Ankara. Nach Rücksprache mit der Beklagten fand der Kläger sich dort ein, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Bei dieser Gelegenheit legte der Kläger auch Gepäck ins Fahrzeug. Ca. drei Wochen später übernahm das beauftragte Transportunternehmen den Pkw. Es lieferte den Pkw Anfang Oktober 2016 an eine Werkstatt aus. ein Werkstattmitarbeiter quittierte angeblich die Übernahme, ohne Mängel oder Schäden zu vermerken. Als Datum der Ablieferung wurde der Tag der deutschen Einheit, der 3. Oktober 2016, angegeben.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2022/01/Grenzueberschreitender-Strassentransport-CMR-scaled-e1641890554913.jpg12672560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362021-09-14 08:28:002022-01-11 09:20:18Grenzüberschreitender Straßentransport und CMR — LG Stuttgart 12.9.2019, 22 O 28/18
Das BVerwG entschied, dass eine für ein Logistikunternehmen der Amazon-Gruppe erteilte Ausnahmebewilligung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Beschäftigung von jeweils 800 Arbeitnehmern an den letzten beiden Adventssonntagen im Dezember 2015 rechtswidrig war. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di. Das Urteil zeigt die engen Grenzen für Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit auf.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2021/04/Warehouse-scaled.jpg8542560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362021-08-20 01:00:212022-01-11 09:20:27Keine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit bei Logistiker
Der Digital Markets Act (DMA) ist einer von zwei Gesetzesvorschlägen, welche die Europäische Kommission im Dezember letzten Jahres zur Reformierung der digitalen Wirtschaft präsentierte. Während der Digital Services Act (DSA) auf die Schaffung eines sicheren digitalen Raums abzielt, hat der DMA insbesondere das Ziel, Fairness und Wettbewerbsfähigkeit auf den digitalen Märkten zu fördern.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/08/Datenschutz-EuGH-Schrems-2-scaled.jpg16912560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362021-07-13 01:00:432022-01-11 09:20:36Änderungen und Auswirkungen des Digital Markets Act
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Versicherungsvermittlung durch Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung? EuGH-Urteil erwartet
InsuranceIn Deutschland bedarf jeder, der Versicherungsvermittlung betreibt, einer Erlaubnis nach § 34d GewO. Er muss zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, sich im Vermittlerregister eintragen, sich fortbilden und den Kunden beraten und informieren. Wer jedoch Versicherungsnehmer eines Versicherungsvertrages ist, kann nicht – so jedenfalls bisher die herrschende Meinung unter Verweis auf die Gesetzesbegründung – Versicherungsvermittler seines eigenen Vertrages sein. Dies wird vielfach genutzt, um ohne Vermittlererlaubnis Versicherungsdeckung im Rahmen einer Gruppenversicherung zu vermitteln: Die Gruppenspitze ist Versicherungsnehmer, die Gruppenmitglieder werden in den Vertrag mit aufgenommen, zahlen eine Vergütung für den Versicherungsschutz an die Gruppenspitze und diese zahlt die Versicherungsprämie (unter Abzug einer einbehaltenen Vergütung) an den Versicherer. Der BGH (Az. I ZR 8/19) hatte jedoch Zweifel, ob es sich hier nicht doch um eine erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung handelt. Aus diesem Grund legte er diese Frage am 15. Oktober 2020 dem EuGH zur Entscheidung vor.
Vertriebstätigkeit des Versicherers: § 1a VVG – deklaratorisch oder gefährlich?
InsuranceMit Wirkung zum 23.02.2018 wurde mit § 1a eine neue Vorschrift in das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingeführt. Damit soll die Insurance Distribution Directive RL (EU) 2016/97 (IDD) umgesetzt werden. Aufgrund der für das deutsche Versicherungsrecht ungewohnten Formulierung ruft die Norm einige Unklarheiten hervor. Die verschiedenen Auffassungen zum Wortlaut der Norm reichen dabei von rein deklaratorischer Natur bis hin zu unwägbarem Risiko für Versicherer. § 1a Abs. 1 S. 1 VVG hat folgenden Wortlaut:
„Der Versicherer muss bei seiner Vertriebstätigkeit gegenüber Versicherungsnehmern stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln.“
Die neue Vorschrift erhielt zunächst überwiegend nur im wissenschaftlichen Kommentardiskurs Beachtung. Oftmals wurde der rein „deklaratorische Charakter“ der Vorschrift betont, da sich die Rücksichtnahmepflicht des Versicherers bereits aus § 6 VVG in Verbindung mit Treu und Glauben ergeben würde. Gegensätzlich dazu wird allerdings auch argumentiert, dass aus §1a VVG Schadenersatzansprüche der Versicherungsnehmer im Fall eines Verstoßes gegen anerkannte Branchen-Kodizes begründet werden könnten. Da die Norm hinsichtlich ihres Wortlauts unbestimmt formuliert ist, ergäbe sich möglicherweise ein weiter Anwendungsbereich und damit ein erhebliches Risiko für Versicherer, etwaigen Ansprüchen ausgesetzt zu werden.
Verlust des Sicherheitsstatus von Luftsicherheitsassistenten nach Äußerung im Internet § 4 LuftSiG — VG Köln, Beschluss vom 14.12.2021, 18 L 1967/21
AviationBilder, Likes und Post – das Internet vergisst nichts und auch die Behörden schauen zu. Zum Verlust des Sicherheitsstatus eines Luftsicherheitsassistenten bei politisch brisanten Äußerungen in sozialen Medien.
Der Antragssteller ist auf verschiedenen sozialen Medien aktiv. Er hat in den vergangenen Monaten verschiedene Bilder mit Bezug zu politisch extremen Gruppierungen gepostet. Dazu hat er Beiträge, in denen Politiker beschimpft oder gegen Ausländer gehetzt wird, gelikt. Selber hat er sich bei verschiedenen Gelegenheiten auch ausländerfeindlich geäußert. Mit diesen Äußerungen geriet er in den Fokus des Verfassungsschutzes. Dieser informierte die zuständige Aufsichtsbehörde über das Verhalten des Antragsstellers.
Der Antragssteller war als Luftsicherheitsassistent am Flughafen tätig. Er hatte daher eine entsprechende Sicherheitsprüfung absolvieren müssen. Zum Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheides, mit welchem dem Antragssteller die Zuverlässigkeit zuerkannt wurde, lagen der Genehmigungsbehörde keine Erkenntnisse über das zuvor beschriebene Verhalten des Antragsstellers vor. Nach erfolgter Information durch den Verfassungsschutz widerrief die Behörde die Sicherheitsfreigabe für den Antragssteller.
Entscheidung des BGH zur Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie (Az BGH IV ZR 144/21)
Corona (COVID-19), Insurance, Insurance (Non-Marine)Am 26. Januar 2022, um 09:00 Uhr, wurde vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 144/21 zu der Frage verhandelt, ob einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen.
Etwa zwei Jahre ist es nun her, seitdem erstmals aufgrund von COVID-19 die Schließung von beispielsweise Bars, Restaurants und Cafès angeordnet wurde. In der Folge haben die von der Schließung betroffenen Unternehmer ihre Versicherungsunterlagen geprüft und festgestellt, dass sie über eine bis dahin eher nur am Rande beachtete Betriebsschließungsversicherung verfügen. Seither versuchten diese Unternehmen, zumindest einen Teil ihrer durch Corona verursachten Verluste gegenüber den Versicherern geltend zu machen. Seitdem sind zahlreiche Verfahren rechtshängig geworden und auch zahlreiche Urteile ergangen. Angesichts diametral unterschiedlicher Auffassungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern zur Auslegung der Betriebsschließungsversicherung, bislang fehlender Rechtsprechung und der hohen Brisanz der Thematik für die Betroffenen haben bereits die ersten Urteile dazu große Beachtung gefunden, vor allem auch die Entscheidungen zulasten der Versicherer. Im vergangenen Jahr ergingen nun zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen, wobei sich nach ersten Erfolgen für die Versicherungsnehmer auf erstinstanzlicher Ebene im Laufe der letzten Monate eine klare Tendenz zugunsten der Versicherer zeigte. Mit umso größerer Spannung war nun die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Ansprüchen eines Gastronomen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer coronabedingten Betriebsschließung erwartet worden.
Neues Vertragsrecht beim Vertrieb digitaler Produkte an Verbraucher
VertragsrechtDer deutsche Gesetzgeber musste zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen, zum einen die Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragliche Aspekte des Warenkaufs und zum anderen die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen. Insbesondere durch letztere wird daher ein quasi neues umfangreiches Vertragsrecht für die Bereitstellung digitaler Produkte an Verbraucher in das BGB eingeführt.
Aufenthaltstitel für Seeleute — BVerwG 27.04.2021 – 1 C 13.19
Maritime, SeearbeitsrechtDas BVerwG hat entschieden, dass Seeleute aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit benötigen, wenn sie an Bord fremd geflaggter Schiffe tätig werden, die Offshore-Arbeiten im deutschen Küstengewässer verrichten. Das Urteil ist für die Offshore-Industrie von grundlegender Bedeutung.
Festsetzung der Durchschnittsheuer — LSG Schleswig-Holstein 29.01.2020 – L 8 U 32/16
Seearbeitsrecht, MaritimeGerichtliche Entscheidungen über die Festsetzung des Durchschnittsentgelts gemäß § 92 SGB VII, der sog. Durchschnittsheuer oder D‑Heuer, sind rar. In einem Rechtsstreit zwischen einem Seefahrer und der BG Verkehr befand das LSG Schleswig-Holstein Anfang letzten Jahres, dass die einschlägige Beitragsübersicht rechtswidrig war. Die Ausführungen sind für die Seeschifffahrt von großem Interesse.
Grenzüberschreitender Straßentransport und CMR — LG Stuttgart 12.9.2019, 22 O 28/18
Transportation, LandtransportDie Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus Anlass der Rücküberführung eines verunfallten Pkw aus der Türkei nach Deutschland. Der Kläger ist Mitglied beim beklagten Automobilclub. Als Teil der Leistungen für ihre Mitglieder bot die Beklagte den Rücktransport von Pkw an, falls diese fahruntüchtig werden.
Der Kläger brachte nach einem Unfall seinen Pkw in die nächstgelegene Fachwerkstatt. Die Beklagte organisierte den Transport zum Zoll in Ankara. Nach Rücksprache mit der Beklagten fand der Kläger sich dort ein, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Bei dieser Gelegenheit legte der Kläger auch Gepäck ins Fahrzeug. Ca. drei Wochen später übernahm das beauftragte Transportunternehmen den Pkw. Es lieferte den Pkw Anfang Oktober 2016 an eine Werkstatt aus. ein Werkstattmitarbeiter quittierte angeblich die Übernahme, ohne Mängel oder Schäden zu vermerken. Als Datum der Ablieferung wurde der Tag der deutschen Einheit, der 3. Oktober 2016, angegeben.
Keine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit bei Logistiker
Transportation, Logistik und SupplychainDas BVerwG entschied, dass eine für ein Logistikunternehmen der Amazon-Gruppe erteilte Ausnahmebewilligung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Beschäftigung von jeweils 800 Arbeitnehmern an den letzten beiden Adventssonntagen im Dezember 2015 rechtswidrig war. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di. Das Urteil zeigt die engen Grenzen für Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit auf.
Änderungen und Auswirkungen des Digital Markets Act
Datenschutz und ComplianceDer Digital Markets Act (DMA) ist einer von zwei Gesetzesvorschlägen, welche die Europäische Kommission im Dezember letzten Jahres zur Reformierung der digitalen Wirtschaft präsentierte. Während der Digital Services Act (DSA) auf die Schaffung eines sicheren digitalen Raums abzielt, hat der DMA insbesondere das Ziel, Fairness und Wettbewerbsfähigkeit auf den digitalen Märkten zu fördern.