Warning: Creating default object from empty value in /homepages/12/d796012410/htdocs/app796012580/wp-content/themes/enfold/config-templatebuilder/avia-shortcodes/slideshow_layerslider/slideshow_layerslider.php on line 28 Aktuelles - Blog ASD
Die Klägerin macht gegen die Beklagte lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche in Bezug auf das Auftreten der Beklagten als Versicherungsmaklerin sowie hinsichtlich deren Behauptung, unabhängig und neutral zu sein, geltend.
Die beklagte Gesellschaft verfügt über eine Erlaubnis als Versicherungsmaklerin nach § 34 d Abs. 1 GewO. Ihre Anteile werden zu 100 % von der X‑Lebensversicherung gehalten. Im Rahmen ihrer Werbung weist die Beklagte auch auf diesen Umstand hin. Sie warb u.a. mit der Angabe „Unabhängigkeit und Neutralität – wir sind unseren Kunden verpflichtet und vertreten ausschließlich deren Interessen.“
Die Klägerin, die ebenfalls als Versicherungsmaklerin tätig ist, vertritt die Auffassung, dass die Beklagte nicht als Versicherungsmaklerin auftreten dürfe. Wegen ihrer Stellung als 100 %ige Tochter der X‑Lebensversicherung sei dies widersprüchlich und stelle einen institutionalisierten Interessenkonflikt dar. Angesichts dessen sei auch die Werbeangabe, unabhängig und neutral zu sein, irreführend.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/12/Versicherungsmakler-scaled.jpg11002560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-12-15 17:01:142020-12-15 17:01:16Tochtergesellschaft eines Versicherers als Versicherungsmakler?
Das LSG Nordrhein-Westphalen hatte zu entscheiden, ob ein Lkw-Fahrer selbstständig tätig sein kann, wenn ihm kein eigenes Transportfahrzeug zur Verfügung steht.
Der Kläger war zeitweise als Lkw-Fahrer für die Beigeladene, ein Transport- und Logistikunternehmen tätig und besaß eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr gemäß § 3 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Seit er für die Beigeladene tätig war, verfügte er jedoch nicht mehr über eine derartige Erlaubnis.
Der beklagte Rentenversicherungsträger stellte bei einer Betriebsprüfung bei der Beigeladenen fest, dass für die Tätigkeit des Klägers für die Beigeladene ein Beschäftigungsverhältnis bestehe, für welches die Versicherungspflicht in der Kranken‑, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bestehe.
Auch wenn die Verordnung aus den genannten Gründen seit ihrer Einführung zu viel Zwietracht geführt hat — in einem sind sich Richter, Verbraucher- und Airline-Anwälte, Behörden und wohl auch die Fluggastportale einig: Die am 17. Februar 2005 in Kraft getretene und bisher durch den EU-Verordnungsgeber unangetastete Fluggastrechteverordnung ist juristisch ein Flop.
Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht notwendigerweise diejenige Person sein muss, mit der der betroffene Arbeitnehmer, hier ein Lkw-Fahrer, einen wirksamen Arbeitsvertrag geschlossen hat. Auch ein Dritter, der wesentlichen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat, kann als Arbeitgeber anzusehen sein. Dem Nicht-Vertragsarbeitgeber droht ggf. die Nachzahlung erheblicher Sozialversicherungsbeiträge. Für die Seeschifffahrt hat die Entscheidung – glücklicherweise – geringe Bedeutung.
Bereits lange in Arbeit, nun endlich gestartet. Das (Binnen- und See-)Schiffsregister Hamburg ist digital. Somit geht jetzt auch das größte Schiffsregister Deutschlands (etwa 7.000 Schiffe sind beim Schiffsregister Hamburg registriert, davon ca. 5.000 See- und 2.000 Binnenschiffe). mit der Zeit und entspricht so der Innovationsstrategie des Hamburger Senats. Es ist damit zudem das erste digitale Schiffsregister Deutschlands.
Seit dem 12. August 2020 sind alle Akten digitalisiert und ein Onlineportal befindet sich in der Testphase. Die Digitalisierung verspricht Benutzerfreundlichkeit für Anwender und Arbeitserleichterung für Mitarbeiter des Registers.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/10/Digitalisierung-scaled.jpg17092560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-10-09 09:01:272020-10-07 14:01:33Hamburgs Schiffsregister ist digital
Das BAG hat die Kündigung eines Flugzeugkapitäns der insolventen Fluglinie Air Berlin wegen unzureichender Massenentlassungsanzeige für unwirksam erklärt. Die Ausführungen sind für die Seeschifffahrt von erheblicher Bedeutung.
Seit dem 10. Oktober 2017 gelten die Bestimmungen über Massenentlassungen nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch für Seeleute. Die zu Massenentlassungen ergangenen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand: 20.10.2017) bieten dabei wenig praktische Hilfestellungen. Der Beitrag soll der Praxis einen Einblick in offene Fragen gewähren.
Bei einer Segelregatta im Jahr 2010 havarierte die Yacht, sie wurde von einem Rettungskreuzer in einen Hafen geschleppt. Der Yachtkaskoversicherer regulierte daraufhin lediglich die Bergungskosten, die Regulierung der Reparaturkosten wurde verweigert mit dem Argument, dass die Yacht bei Beginn der Regatta nicht seetüchtig gewesen sei.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/10/Yacht-scaled.jpg15402560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-09-25 14:34:112020-10-02 16:17:56Yachtkaskoversicherung – Schiffseigner muss Seeuntüchtigkeit bekannt gewesen sein
In Deutschland gibt es keine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Rechtmäßigkeit von Demurrage-Ansprüchen bzw. deren Begrenzung, doch gibt es einen Ansatz der englischen Rechtsprechung, der sich unter den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der Schadensminderungsobliegenheit des Carriers (§ 254 BGB) auf das deutsche Recht übertragen lässt.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/10/Container-scaled.jpg17072560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-09-18 14:15:552020-12-04 14:21:26Demurrage-Forderungen: Unklare Rechtslage in Deutschland
Grundsätzlich bedürfen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Datenübermittlungen an Dritte einer Rechtsgrundlage. Auch wenn für die Übermittlung von Daten an Dritte eine solche Rechtsgrundlage besteht, bedarf es für die Übermittlung in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR – sog. Drittland — einer weiteren Rechtsgrundlage. Dafür stellt die DSGVO eine Reihe von Instrumentarien zur Verfügung, die eine solche Übermittlung ermöglichen. So ist eine Übermittlung zum Beispiel möglich, wenn es für das entsprechende Drittland einen Beschluss der EU-Kommission gibt, dass ein angemessenes Datenschutzniveau besteht; die Übermittlung mittels durch Beschluss der EU erlassenen Standardvertragsklauseln erfolgt.
https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/08/Datenschutz-EuGH-Schrems-2-scaled.jpg16912560Elbe36https://blog-asd-law.com/wp-content/uploads/2020/03/ASD-BLOG-LOGO-300x97@2x‑1–300x97.pngElbe362020-08-21 16:12:392020-08-21 16:19:46Datenschutz: EuGH-Urteil zu “Schrems 2” über Datenübermittlung außerhalb der EU
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Tochtergesellschaft eines Versicherers als Versicherungsmakler?
Insurance (Non-Marine), InsuranceDie Klägerin macht gegen die Beklagte lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche in Bezug auf das Auftreten der Beklagten als Versicherungsmaklerin sowie hinsichtlich deren Behauptung, unabhängig und neutral zu sein, geltend.
Die beklagte Gesellschaft verfügt über eine Erlaubnis als Versicherungsmaklerin nach § 34 d Abs. 1 GewO. Ihre Anteile werden zu 100 % von der X‑Lebensversicherung gehalten. Im Rahmen ihrer Werbung weist die Beklagte auch auf diesen Umstand hin. Sie warb u.a. mit der Angabe „Unabhängigkeit und Neutralität – wir sind unseren Kunden verpflichtet und vertreten ausschließlich deren Interessen.“
Die Klägerin, die ebenfalls als Versicherungsmaklerin tätig ist, vertritt die Auffassung, dass die Beklagte nicht als Versicherungsmaklerin auftreten dürfe. Wegen ihrer Stellung als 100 %ige Tochter der X‑Lebensversicherung sei dies widersprüchlich und stelle einen institutionalisierten Interessenkonflikt dar. Angesichts dessen sei auch die Werbeangabe, unabhängig und neutral zu sein, irreführend.
Kein Transportunternehmer ohne Transportfahrzeug
TransportationDas LSG Nordrhein-Westphalen hatte zu entscheiden, ob ein Lkw-Fahrer selbstständig tätig sein kann, wenn ihm kein eigenes Transportfahrzeug zur Verfügung steht.
Der Kläger war zeitweise als Lkw-Fahrer für die Beigeladene, ein Transport- und Logistikunternehmen tätig und besaß eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr gemäß § 3 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Seit er für die Beigeladene tätig war, verfügte er jedoch nicht mehr über eine derartige Erlaubnis.
Der beklagte Rentenversicherungsträger stellte bei einer Betriebsprüfung bei der Beigeladenen fest, dass für die Tätigkeit des Klägers für die Beigeladene ein Beschäftigungsverhältnis bestehe, für welches die Versicherungspflicht in der Kranken‑, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bestehe.
Die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004
AviationAuch wenn die Verordnung aus den genannten Gründen seit ihrer Einführung zu viel Zwietracht geführt hat — in einem sind sich Richter, Verbraucher- und Airline-Anwälte, Behörden und wohl auch die Fluggastportale einig: Die am 17. Februar 2005 in Kraft getretene und bisher durch den EU-Verordnungsgeber unangetastete Fluggastrechteverordnung ist juristisch ein Flop.
Sozialversicherungsrechtliche Arbeitgebereigenschaft bei Flottenmanagementverträgen
Seearbeitsrecht, Maritime, See- und BinnenschifffahrtDer EuGH entschied, dass Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht notwendigerweise diejenige Person sein muss, mit der der betroffene Arbeitnehmer, hier ein Lkw-Fahrer, einen wirksamen Arbeitsvertrag geschlossen hat. Auch ein Dritter, der wesentlichen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat, kann als Arbeitgeber anzusehen sein. Dem Nicht-Vertragsarbeitgeber droht ggf. die Nachzahlung erheblicher Sozialversicherungsbeiträge. Für die Seeschifffahrt hat die Entscheidung – glücklicherweise – geringe Bedeutung.
Hamburgs Schiffsregister ist digital
Schiffsfinanzierung, Registrierung und S&P, MaritimeBereits lange in Arbeit, nun endlich gestartet. Das (Binnen- und See-)Schiffsregister Hamburg ist digital. Somit geht jetzt auch das größte Schiffsregister Deutschlands (etwa 7.000 Schiffe sind beim Schiffsregister Hamburg registriert, davon ca. 5.000 See- und 2.000 Binnenschiffe). mit der Zeit und entspricht so der Innovationsstrategie des Hamburger Senats. Es ist damit zudem das erste digitale Schiffsregister Deutschlands.
Seit dem 12. August 2020 sind alle Akten digitalisiert und ein Onlineportal befindet sich in der Testphase. Die Digitalisierung verspricht Benutzerfreundlichkeit für Anwender und Arbeitserleichterung für Mitarbeiter des Registers.
Massenentlassung von Seeleuten: Massenentlassungsanzeige
Seearbeitsrecht, MaritimeDas BAG hat die Kündigung eines Flugzeugkapitäns der insolventen Fluglinie Air Berlin wegen unzureichender Massenentlassungsanzeige für unwirksam erklärt. Die Ausführungen sind für die Seeschifffahrt von erheblicher Bedeutung.
Massenentlassung von Seeleuten (§§ 17 ff. KSchG): Grundlagen
Seearbeitsrecht, MaritimeSeit dem 10. Oktober 2017 gelten die Bestimmungen über Massenentlassungen nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch für Seeleute. Die zu Massenentlassungen ergangenen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand: 20.10.2017) bieten dabei wenig praktische Hilfestellungen. Der Beitrag soll der Praxis einen Einblick in offene Fragen gewähren.
Yachtkaskoversicherung – Schiffseigner muss Seeuntüchtigkeit bekannt gewesen sein
Insurance (Marine), InsuranceBei einer Segelregatta im Jahr 2010 havarierte die Yacht, sie wurde von einem Rettungskreuzer in einen Hafen geschleppt. Der Yachtkaskoversicherer regulierte daraufhin lediglich die Bergungskosten, die Regulierung der Reparaturkosten wurde verweigert mit dem Argument, dass die Yacht bei Beginn der Regatta nicht seetüchtig gewesen sei.
Demurrage-Forderungen: Unklare Rechtslage in Deutschland
Logistik und Supplychain, TransportationIn Deutschland gibt es keine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Rechtmäßigkeit von Demurrage-Ansprüchen bzw. deren Begrenzung, doch gibt es einen Ansatz der englischen Rechtsprechung, der sich unter den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der Schadensminderungsobliegenheit des Carriers (§ 254 BGB) auf das deutsche Recht übertragen lässt.
Datenschutz: EuGH-Urteil zu “Schrems 2” über Datenübermittlung außerhalb der EU
DatenschutzGrundsätzlich bedürfen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Datenübermittlungen an Dritte einer Rechtsgrundlage. Auch wenn für die Übermittlung von Daten an Dritte eine solche Rechtsgrundlage besteht, bedarf es für die Übermittlung in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR – sog. Drittland — einer weiteren Rechtsgrundlage. Dafür stellt die DSGVO eine Reihe von Instrumentarien zur Verfügung, die eine solche Übermittlung ermöglichen. So ist eine Übermittlung zum Beispiel möglich, wenn es für das entsprechende Drittland einen Beschluss der EU-Kommission gibt, dass ein angemessenes Datenschutzniveau besteht; die Übermittlung mittels durch Beschluss der EU erlassenen Standardvertragsklauseln erfolgt.